Mietbedingungen
Für Wohnmobilvermietung zwischen der Firma Sovalu GmbH F.W. Raiffeisenstraße 14/2 A-5061 Elsbethen, (im Folgenden als Vermieter bezeichnet und dem Auftraggeber (im Folgenden als Kunde bezeichnet) gelten ausschließlich die nachstehend angeführten AGB's. Ein Vertrag kommt durch Unterfertigung eines Mietvertrages zustande. Dem Kunden wird eine Kopie/ Ausfertigung ausgehändigt, wenn gewünscht bzw. per Mail der zu unterschreibende Mietvertrag zugesendet. In diesem Mietvertrag sind die wesentlichen Punkte wie Vertragsdauer, Entgelt, Sondervereinbarungen und die zum Lenken berechtigte Person enthalten. Im Übrigen gelten die in nachstehend angeführten Geschäftsbedingungen angeführten Bedingungen und Vereinbarungen.
Unterlagen Kunde
Bei Vertragsabschluss hat der Kunde nachstehende Urkunden/Unterlagen zu übergeben: Lenkerberechtigung, Reisepass/Personalausweis, Kreditkarte/Bankomatkarte (oder Barbetrag) für Kaution, Betriebsmittelmanko oder Versicherungsselbstbehalt und Mobiltelefonnummer.
Anzahlung
Mind. 30% der Gesamtsumme bei Vertragsunterzeichnung (Reservierungskaution). Sobald wir die Reservierungskaution verbuchen können, wird das Mietfahrzeug fix reserviert.
Beschädigungen
Werden Beschädigungen erst nach der Fahrzeugreinigung am Mietfahrzeug festgestellt, werden diese innerhalb 21 Tage nach der Fahrzeugrückgabe dem Kunden nachverrechnet. Defekte/beschädigte Teile werden dem Kunden zum Neupreis verrechnet.
Einschulung
Die Einschulung bei der Fahrzeugübernahme erfolgt vom Vermieter „Kostenlos". Dauer der Übergabe des Wohnmobiles: max. 1,5 Stunden. Bei Übergabe wird der Kunde technisch kurz eingewiesen. Ihm wird die Möglichkeit eingeräumt, bei Übergabe das Fahrzeug am Parkplatz des Vermieters kennenzulernen und allenfalls noch Fragen an den Vermieter bezüglich technischer Funktionsweisen und Handhabung zu stellen.
Fehlteile
Werden dem Kunden zum Neupreis verrechnet.
Führerschein
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er für das gemietete Fahrzeug im Besitz der gültigen Führerscheingruppe ist und er das Mietfahrzeug lenken darf. Der Kunde muss mindestens drei Jahre im Besitz der für das Lenken des gemieteten Wohnmobiles benötigten Führerscheingruppe sein. Mindestalter des Lenkers für das Mietfahrzeug beträgt 23 Jahre.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden, die durch das Mietfahrzeug entstehen. Der Vermieter ist von der Produkthaftung entbunden. Bei Verletzung der in den Mietbedingungen angeführten Punkten haftet der Kunde für alle daraus entstandenen Folgen und Schäden, einschließlich der Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung (auch gegenüber Dritten). Überdies ist der Vermieter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug auf direktem Weg – ohne Verzögerung -an den Vermieter zu überstellen. Diese Haftung gilt gegenüber Konsumenten nur bei Vorliegen eines Verschuldens, wobei leichte Fahrlässigkeit dafür bereits genügt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei Verlassen stets zu verschließen, den Fahrzeugschlüssel abzuziehen und das Fahrzeug entsprechend abzusichern (Keile bei abschüssigem Gelände, etc.). Bei Abstellen des Fahrzeuges unter Bäumen ist das Dach des Wohnmobiles vor herabfallenden Ästen oder Früchten zu sichern (Vermeidung von Dellen in der Dachhaut). Bei Wetterwarnungen (Hagel oder Sturm) ist sofern für den Kunden zumutbar das entsprechende Gebiet zu verlassen oder eine sichere Halle aufzusuchen. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde die Folgekosten und Schäden zu tragen, sofern dem Kunden als Konsument daran ein Verschulden trifft. Der Vermieter übernimmt an eingebrachten Sach- und Wertgegenständen keinerlei Haftung. Ein Wohnmobil ist kein einbruchsicherer Tresor, da die Kunststofffenster und Türen mit entsprechendem Werkzeug auch ohne Schlüssel geöffnet werden können. Bleiben Wertsachen und Gegenstände von außen sichtbar im Fahrzeug liegen, so ist der Aufbruch des Wohnmobiles grob fahrlässig vom Kunden verursacht und hat er aus diesem Grund die Kosten für die Behebung der Einbruchsschäden zu tragen. Bei Wildschäden jeder Art MUSS eine schriftliche Anzeige bei der Polizei vorliegen und dem Eigner, Sovalu GmbH übergeben werden, anderenfalls trägt der Mieter die Kosten des Schadens zu 100%, da im Falle des Nichtvorliegens die Vollkaskoversicherung nicht gültig ist. „Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für die am Mietfahrzeug entstandenen Schäden ungeachtet der bestehenden Vollkaskoversicherung, wobei der Vermieter im Schadensfall versuchen wird, den Schaden über die Vollkaskoversicherung abzurechnen. Im Falle eines Fremdverschuldens tritt der Vermieter seine Ansprüche gegen den Schädiger an den Mieter nach vollständiger Bezahlung des Schadens ab, sodass der Mieter die Möglichkeit hat, den Schaden gegenüber dem Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen.
Kaution
WOHNMOBIL: EUR 1500,00 bei Fahrzeugübergabe (Selbstbehalt Schäden EUR 1500,00) Die Kaution beinhaltet auch eine Reinigungskaution von EUR 250,00, welche bei einem NICHT gereinigtem Fahrzeug vom Vermieter einbehalten werden! Die Kaution muss vor Reiseantritt beim Vermieter hinterlegt werden. Bezahlt der Kunde mit Kreditkarte ist der Vermieter berechtigt, den vereinbarten Mietpreis, die vereinbarte Kaution, den Versicherungsselbstbehalt und fehlenden Kraftstoff/Betriebsmittel einzuziehen bzw. zu blockieren, ansonsten ist die vereinbarte Barkaution dafür zu erlegen. Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis sofort aufzulösen, wenn sich nach Übergabe der Kreditkarte herausstellt, dass die Mietzinszahlung, Kaution, Selbstbehalt und Deckung für fehlende Betriebsmittel nicht gedeckt ist. Der Kunde wird daraufhin sofort fernmündlich verständigt und hat unverzüglich das Fahrzeug wieder dem Vermieter zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich ferner, den Vermieter klag- und schadlos zu halten. Auch dann, wenn er aus Schadensereignissen, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug stehen, von Dritten haftbar gemacht wird.
Reinigung (Mietfahrzeug)
Anfallende Kosten bei nicht gereinigtem Fahrzeug:
- WC: EUR 150,00 Innenreinigung
- Außenreinigung: EUR 100,00
- Außenreinigung: EUR 100,00
- Abwasserentsorgung: EUR 80,00
Außenreinigung mittels Hochdruckreiniger ist strikt untersagt, da Beschädigungen an Fenstern etc. folglich sind. Schäden die Infolge einer Reinigung mit einem Dampfstrahler entstehen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Mietfahrzeug
Unser Mietfahrzeug ist ein neues Modell und somit am modernsten Stand der Technik. Unser Fahrzeug ist ausschließlich ein Nichtraucher-Fahrzeug. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten, das Mietfahrzeug gegen ein gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen. Die Mietfahrzeugüber- bzw. Rückgabe wird vom Vermieter „Kostenlos" durchgeführt. Das übergebene Wohnmobil hat ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.490 kg (notwendige Lenkerberechtigung Gruppe B). Der Vermieter hat den Kunden darauf hinzuweisen, dass bei vollem Wassertank und zusätzlicher Beladung mit Personen und Gepäck die Grenze von 3.490 kg überschritten werden kann. Das Wohnmobil darf daher nicht mit vollem Wassertank und zu hoher Zuladung (eingekaufter Waren, Getränkeflaschen, etc.) betrieben werden. Diverse Wohnmobile haben durch Sonderausstattung bereits im „trockenen" Zustand (d.h. ohne Treibstoff und Wasser) ein Gesamtgewicht von nahe der Grenze von 3.500 kg. Der Kunde wird im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Betankung und Beladung des Fahrzeuges darauf zu achten ist, dass diese Grenze nicht überschritten wird, da dann allenfalls das Fahrzeug ohne gültige Lenkerberechtigung (Führerscheingruppe C) gelenkt wird, auf fehlende Deckung besteht, für deren Folgen der Kunde einzustehen hat. Der Einsatz des Fahrzeuges erfordert daher eine entsprechende Berechnung von Treibstoffgewicht und Kenntnisse über das Gewicht der Zuladung. Der Vermieter hat den Kunden darauf hingewiesen, dass das übergebene Wohnmobil nur mit dem zulässigen Treibstoff betankt werden darf (siehe Betriebshandbuch und Aufschrift auf der Innenseite des Tankdeckels). Falls der Kunde aus Unachtsamkeit falschen Treibstofftankt, trifft ihn daran ein Verschulden und ist er für die Folgekosten (Entteerung, Reinigung und Entlüftung des Tanks, sowie der Tankleitungen) haftbar. Falls an einer Tankstelle an der richtigen Zapfsäule getankt wurde, jedoch an der Tankstelle falscher Treibstoff ausgegeben wurde (z.B. Benzin statt Diesel oder umgekehrt), ist der Kunde verpflichtet, dies sofort zu dokumentieren und eine entsprechende Bestätigung von der Tankstelle einzuholen, damit der Vermieter die Ansprüche direkt geltend machen kann. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Verkehr sowie auf Campingplätzen oder für Wohnmobile zugelassenen Abstellplätzen verwendet werden. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden für: Fahrschulübungen, Trainingsfahrten, motorsportliche Zwecke, Personenbeförderung. Weitervermietung oder Weitergabe Begehung von Straftaten, Festivals oder Events, Begehung von Zollvergehen oder anderen Verwaltungsdelikten, Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, Fahrten auf unbefestigten Straßen (auch wenn diese öffentlich sind), für sonstige nicht vereinbarte Verwendungszwecke. Während der Fahrt dürfen sich Personen nur auf den mit Sicherheitsgurten ausgestatteten Sitzgelegenheiten befinden, Ladegut ist ordnungsgemäß zu verstauen und zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet örtliche Beschränkungen (bei Unterfahren von Brücken, in Tunnels, Einfahrten) zu beachten, die Höhe des Wohnmobiles ist aus dem Benutzerhandbuch zu entnehmen und überdies im Fahrzeug angebracht) Das Mietfahrzeug darf nur mit einer maximalen Anhängelast von 750 kg betastet werden – falls eine Anhängevorrichtung vorhanden ist.
Mietfahrzeug Ersatzanspruch
Sollte das gebuchte Mietfahrzeug durch Unfall, Diebstahl und dgl. dem Vermieter nicht zur Verfügung stehen, ist dieser von der Verpflichtung der Zurverfügungstellung des Mietfahrzeuges befreit. Der Kunde erhält dann die bisher geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet oder ein entsprechendes Ersatzfahrzeug Schadenersatzansprüche werden vom Vermieter nicht akzeptiert.
Preise
Mietpreise sind auf unserer Homepage unter www.sovalu-camping.at einzusehen. PPreise verstehen sich inkl. MwSt. Zahlung: Der gesamte Mietbetrag muss vor der Fahrzeugübergabe bezahlt werden. Das Fahrzeug wird im vollgetankten Zustand übergeben und muss auch wieder vollgetankt zurückgegeben werden. Im Mietpreis enthalten ist die vereinbarungsgemäße Nutzung des Wohnmobils für Reisen und zum Bewohnen. Die übliche Abnützung ist durch den Mietpreis abgegolten. Eine darüberhinausgehende Abnützung begründet eine Haftung des Kunden nach den Bestimmungen dieser AGB.
Pannen und Unfall
(wer ist zu verständigen): Reifenpanne: Behebung durch Kunden (Reserverad, Pannenset, Pannenhilfe usw.) Fahrzeug: FIAT, PEUGEOT, CITROEN Camper, Ford; Assistance (Telefonnummer im jeweiligem Mietfahrzeug) Unfall: Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten, einen Unfall von der zuständige Polizeistation aufnehmen zu lassen und zusätzlich einen Unfallbericht auszufüllen. Der Vermieter ist umgehend zu benachrichtigen unter der Sovalu Hotline +43 (0) 664 1296080.
Reiseziele
Krisengebiete: Fahrten in diese Gebiete sind durch unsere Versicherung nicht gedeckt. Bei Fahrten in diese Gebiete haftet der Kunde für etwaige Schäden selbst. Warnung: Hier gilt die Warnung des österreichischen Außenministeriums. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich die in jedem Land gesetzlich vorgeschriebene Maut zu entrichten. Das Wohnmobil ist vom Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes und der Straßenverkehrsordnung zu betreiben. Bei Fahrten ins Ausland sind auch die lokalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten (z.B. Mitführen eines Abschleppseiles in Serbien und Montenegro, Alkohol-Atemluft Messgerät in der Türkei, Reservereifen in Frankreich, etc.).
Selbstbehalt
- Vollkaskoschaden: Kautionsbetrag
- Haftpflichtschaden: 60 % vom Kautionsbetrag
Storno Mietfahrzeug
- 10 % Mietpreiserstattung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum
- 100% Stornokosten ab dem 30. Tag nach Rechnungslegung.
- 0 % Mietpreiserstattung 29 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Mietzeitraum
Die Servicegebühr ist nicht erstattungsfähig (Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisestorno Versicherung ) Bearbeitungsgebühr bei Buchungsstorno: EUR 70,00
Strafen und StVO
Der Kunde wird für sämtliche Strafen haftbar gemacht
Verfahren: Verwaltungsstrafverfahren oder gerichtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Mietfahrzeuges durch den Kunden entstehen, sind vom Kunden selbst zu bezahlen. Wenn der Mietgegenstand aus welchen Gründen auch immer nicht betriebsbereit ist, kann der Vermieter in keiner Weise für eine Kostenentschädigung haftbar gemacht werden. Da der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Verkehrsvorschriften haftet, hat er auch alle dem Vermieter vorgeschriebenen Strafen, Gebühren und Abgaben zu ersetzen und verpflichtet sich, diesen Schaden klaglos zu halten. Bei Halteranfragen ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter die Kosten der Bearbeitung von EUR 30,00 zuzüglich Umsatzsteuer zu ersetzen. Der Kunde hat bei Benützung von Autobahnen oder mautpflichtigen Straßen die entsprechende Gebühr zu entrichten. Bei Abstellen des Fahrzeuges hat der Kunde auch die zivilrechtlichen Vorschriften einzuhalten und Einwilligungen von Privatpersonen einzuholen. Sollte der Vermieter zivilrechtlich in Anspruch genommen werden (Besitzstörungsklage, Kosten der Abschleppung), hat der Kunde diese Kosten dem Vermieter zu ersetzen. Der Kunde als Konsument haftet nur, wenn ihn daran ein Verschulden trifft (leichte
Fahrlässigkeit genügt).
Übergabe - Rückgabe - Verrechnung Reisemobil - Caravan: Fahrzeugübergabe: Der Termin für die Fahrzeugübergabe wird im Mietvertrag vereinbart
Fahrzeugrückgabe
Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt (Endtermin des Vertrages) an der Adresse des Vermieters zurückzustellen und zu übergeben. Wird vom Kunden der schriftlich vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten, wird pro verspätete Rückgabestunde eine Gebühr von EUR 100,00 von der Kaution einbehalten. Bei unvorhergesehenen Ursachen wie Stau oder dgl., muss umgehend der Vermieter unter +43 (0) 664 1296080 verständigt werden.
Bei Übergabe wird das Fahrzeug mit dem Kunden gemeinsam besichtigt und etwaige Schäden, übermäßige Abnützungen, Zustand der Reifen sowie Füllstand der Betriebsmittel (Tank, Ölstand, Kühlwasser, Scheibenwaschflüssigkeit) werden in einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten. Der Kunde hat sichtbare Schäden sofort bekanntzugeben. Sind derartige Schäden im Übergabeprotokoll nicht vermerkt, gelten sie als vom Kunden verursacht, sofern er nicht das Gegenteil beweisen kann, wobei diese Beweislastumkehr für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes nicht gilt. Der Kunde hat das Fahrzeug geräumt und innen und außen gereinigt dem Vermieter zu übergeben.
Versicherungen
Unsere Mietpreise sind Haftpflicht und Vollkasko versichert (Selbstbehalt siehe Kaution) Es wird von uns keine zusätzliche Versicherung für den Kunden angeboten. Wird das Fahrzeug von einer anderen als der zum Lenken berechtigten Person gelenkt, was vertraglich ausdrücklich untersagt ist, entfallt die Haftung der Vollkaskoversicherung und der Kunde hat alle daraus entstehenden Kosten zu tragen. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dritte Person das Fahrzeug lenkt, wenn aus nicht vorwerfbaren Gründen (z.B. medizinischen Notfällen) der im Mietvertrag angeführte berechtigte Lenker dazu nicht mehr in der Lage ist, wobei in diesem Fall der Kunde dann alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag an den Lenker zu übertragen hat. Überdies ist sofern möglich der Vermieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, dass das Fahrzeug nun mehr von einer dritten Person aus den oben genannten Gründen gelenkt wird. Auch diese dritte Person muss über eine gültige Lenkerberechtigung für das gemietete Fahrzeug verfügen. Das Wohnmobil ist nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Mindestversicherungssummen haftpflichtversichert, wodurch Schäden gegenüber dritten Personen beim Betrieb des Fahrzeuges abgegolten werden. Der Kunde wurde vom Vermieter darauf hingewiesen, dass diese Vollkaskoversicherung nicht alle Schäden abgedeckt, sondern im Fall von Begehung einer Obliegenheitsverletzung durch den Kunden (fehlende Lenkerberechtigung, Alkoholisierung, grobe Fahrlässigkeit wie z.B. absolut überhöhte Geschwindigkeit, relativ überhöhte Geschwindigkeit bei widrigen Verkehrsverhältnissen eine Deckung nach den versicherungsrechtlichen Bestimmungen und den Kollisionskaskobedingungen der Versicherung nicht gegeben ist. Liegt eine Deckung durch die Vollkaskoversicherung nicht vor, so haftet der Kunde für nachstehend angeführte Schäden.
Schäden
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert bei wirtschaftlichem Totalschaden abzüglich Wrackwert, Ersatz des merkantilen Minderwerts des Fahrzeuges, Bergungskosten, angemessene Kosten der Rückstellung des Fahrzeuges (sofern fahrbereit), auch bei Verzug mit Rückstellung des Fahrzeuges angemessene Kosten eines Sachverständigengutachtens, angemessene Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (gerichtlich und außergerichtlich) Verwaltungskostenersatz für Bearbeitung des Schadensfalles, Generalunkosten und frustrierte Kosten von EUR 250,00 pro Schadensfall Entschädigung für Nutzungsausfall des Fahrzeuges, für die angemessene Dauer der Reparatur in der Höhe von 70 % der täglichen Mietkosten, wobei bei Totalschäden dieser Nutzungsausfall bis zur Wiederanschaffung eines neuen Fahrzeuges, maximal für 14 Tage, berechnet wird. Zu allen Beträgen kommt sofern steuerlich vorgesehen die gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonstige Kosten, die im kausalen Zusammenhang mit dem (bei Konsumenten schuldhaften) Verhalten des Kunden steht.
Verbote
- In unseren Mietfahrzeugen ist nur Campinggeschirr erlaubt.
- Rauchen: In unseren Mietfahrzeugen gilt ein generelles Rauchverbot.
- Haustiere: Das mitnehmen von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von EUR 300,00 verrechnet
- Mündliche Vereinbarungen werden vom Vermieter nicht anerkannt. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.
- Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis sofort aufzulösen, wenn sich nach Übergabe der Kreditkarte herausstellt, dass die Mietzinszahlung Kaution, Selbstbehalt und Deckung für fehlende Betriebsmittel nicht gedeckt ist. Der Kunde wird daraufhin sofort fernmündlich verständigt und hat unverzüglich das Fahrzeug wieder an den Vermieter zu übergeben.
- Der Vermieter ist berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn gegen den Kunden gerichtliche/ verwaltungsrechtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geführt werden.
- Der Kunde das Fahrzeug unsachgemäß und unrechtmäßig verwendet, gesetzliche Vorschriften nicht einhält oder bereits einen nicht unbeträchtlichen Schaden am Fahrzeug verursacht hat.
- Die Rückstellungsverpflichtung des Kunden umfasst auch alle im Fahrzeug befindlichen Unterlagen, Betriebshandbücher, Fahrzeugpapiere, Versicherungsunterlagen, Zubehör, Werkzeug und sämtliche Fahrzeugschlüssel.
- Die Aufrechnung des Kunden gegen Forderungen des Vermieters ist unzulässig, es sei denn diese sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt und stehen mit dem Vertragsverhältnis in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang.
- Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gelten auch zu Gunsten und zu Lasten des berechtigten Fahrers, der den Vertrag mit zu unterfertigen hat, einschließlich der Haftung für das Entgelt und für sonstige Ansprüche, wobei mehrere Mieter/Lenker zur ungeteilten Hand mit dem Kunden haften.
- Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt gem. §104 JN die Zuständigkeit des Bezirks- oder Landesgerichtes nach Höhe des Streitwertes als ausschließlich vereinbart.
- Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand des §14 Konsumentenschutzgesetz. Neben dem schriftlichen Vertrag und den hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen keine mündlichen Abreden, es gilt daher nur das schriftlich Vereinbarte. Gegenüber Konsumenten gilt diese Einschränkung nicht, jedoch erklärt der Vermieter, nur schriftliche Verträge abzuschließen.
Gerichtsstand
Bei eventuellen Klagen gilt der Gerichtsstandort des Vermieters (Gerichtsstand Salzburg).
Kleinreparaturen
Während der Mietdauerverbrauchte Kraftstoffe, Öle, sonstige Hilfs - oder Betriebsstoffe sowie anfallende Strom-, Wasser und Abwasserkosten sind vom Kunden auf eigene Kosten zu beschaffen. Ebenso die Kosten für die Beschaffung einer neuen Gasfüllung sofern der vom Vermieter bei der Übergabe zur Verfügung gestellte Vorrat nicht ausreicht. Kleine Instandsetzungen wie z.B. der Austausch von Glühbirnen kann der Kunde selbst vornehmen oder bis zu einer Höhe von EUR 50,00 je Einzelfall mit vorheriger Absprache des Vermieters durch eine Werkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Kunden die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbelegs und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg! Eigenleistungen des Kunden werden nicht vergütet.
Parken
Der Kunde darf sein Kfz auf dem Parkplatz des Vermieters für die Dauer der Mietung ohne Gebühr parken, jedoch übernimmt der Vermieter (Sovalu GmbH, F.W. Raiffeisenstraße 14/2 5061 Elsbethen) keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Der Mietvertrag ist ein fixer Bestandteil unserer Lieferbedingungen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Mietbedingungen gelesen und verstanden zu haben.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Unser Unternehmen nimmt den Schutz der Kundendaten ernst und möchte, dass sich jeder Kunde beim Besuch unseres Unternehmens wohlfühlt. Der Schutz der individuellen Privatsphäre bei der Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, dass wir bei unseren Geschäftsprozessen mit hoher Aufmerksamkeit berücksichtigen. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages/Mietrechnung u.a. und der damit verbundenen gesetzlichen Erhebung der personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung werden Ihre angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefon Nr., Mobiltel. Nr. Geburtsdatum, Führerscheinnummer + Kopie des Führerscheins und Email-Adresse in Verbindung mit den relevanten Fahrzeugdaten, technischen Daten für Teile und Zubehör, Werkstatt- und Service-Daten durch uns, gespeichert, verarbeitet und genutzt, sofern Sie Ihre Einwilligung erteilt haben. Unter der Nutzung zu eigenen Zwecken oder zu Zwecken Dritter ist folgendes zu verstehen.
- Schriftliche, elektronische und telefonische Kontaktaufnahme.
- Kundenbetreuung: Aufbewahrungspflicht der Daten von 7 vollen Jahre.
- Kontaktaufnahme per Mail, Telefon oder der Zeit üblichen Kontaktaufnahmemöglichkeiten, sowie bei Datenübernahme von Folgeaufträgen.
Kundeninformation: Kontaktaufnahme bei Strafverfahren, Mautforderungen etc. Datenweitergabe an diverse Behörden bei Aufforderung.
GPS
In Kenntnis darüber, dass im Mietfahrzeug ein GPS-Sender verbaut ist und Fahrzeuge nur mit verbautem GPS-Spender vermietet werden, um den jeweiligen Standort des Fahrzeuges zu orten und dadurch im Falle des Diebstahls des Fahrzeuges wieder in dessen Besitz u gelangen, erkläre ich meine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der jeweiligen Positionsdaten des Fahrzeuges. Dies ist auch als Absicherung des Mieters zu sehen, da auch während der Mietdauer dem Mieter das Fahrzeug entwendet/ gestohlen werden kann. Dieser Prozess ermöglicht ein rasches Einschreiten ab Kenntnisnahme.
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